Ambulant Unterstütztes Wohnen und Betreutes Einzelwohnen
Für Erwachsene, die auch mit ihrer Behinderung ein eigenständiges Leben führen können und wollen
Das Ambulant Unterstützte Wohnen und das Betreute Einzelwohnen ermöglichen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen, unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung.
Nicht alle Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung benötigen täglich eine umfassende Betreuung. Sie sind sehr selbstständig, finden sich in vielen Alltagsbereichen gut zurecht und können deshalb in ihrer eigenen Wohnung leben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Ambulant Unterstützten Wohnen und dem Betreuten Einzelwohnen helfen, unterstützen und beraten diese durch regelmäßige Besuche.
Hilfe beim selbständigen Wohnen
Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen und -rechten des Menschen und bedeutet nicht nur Wohlfühlen, Unterkunft und Gestaltungsfreiheit, sondern auch Privatheit und Eigenständigkeit sowie die Möglichkeit des Rückzugs und der Flexibilität. Das Zuhause vermittelt mehr als jeder andere Lebensbereich Kontinuität, Sicherheit und Vertrautheit.
Wir bieten Menschen mit geistiger Behinderung eine ambulant unterstützte Betreuung und Menschen mit seelischer Behinderung betreutes Einzelwohnen an. Das bedeutet, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwei- bis dreimal in der Woche der jeweiligen Person bei der Bewältigung ihres Alltags Beratung und Unterstützung bieten.
Jeder Mensch ist einzigartig
Das Ambulant Unterstützte Wohnen ist ein Angebot für Menschen mit geistiger Behinderung und leichten Körper- und Sinnesbehinderungen.
Das Betreute Einzelwohnen richtet sich an Menschen mit seelischer Behinderung.
Die Angebote können genutzt werden von Menschen, die
- aus einer vollstationären Einrichtung in eine eigene Wohnung ziehen möchten
- bereits alleine leben, aber auf Hilfe angewiesen sind
- volljährig sind und den Wunsch haben, alleine zu wohnen
Wir helfen auch gerne bei der Suche nach einer geeigneten, behindertengerechten Wohnung und unterstützen bei den Vertragsformalitäten.
Aktive Hilfe in allen Lebenslagen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter assistieren den Menschen mit Behinderung durch eine individuelle und regelmäßige Unterstützung in allen Bereichen des Alltags.
Sie begleiten dabei die Klienten
- bei der Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten, die den Alltag bewältigbar machen
- beim Aufbau sozialer Kontakte sowie der aktiven und sinnvollen Freizeitgestaltung
- bei der Unterstützung im beruflichen Bereich und der Kooperation mit dem Arbeitgeber
- sie leisten Hilfe bei allgemeinen organisatorischen Fragen
- bei Finanz– und Behördengängen
- bieten Unterstützung im sozialen, gesundheitlichen und emotionalen Bereich
- kooperieren mit den gesetzlichen Betreuern
- und sie unterstützen in Konflikt- und Krisensituationen
Aufnahme
Im Aufnahmeverfahren wird mit der Leitung und den Mitarbeitern genau abgeklärt, ob die Voraussetzungen für die Betreuung gegeben sind und wie sich der konkrete Hilfebedarf des Einzelnen gestaltet.
Für das Ambulant Unterstützte Wohnen und das Betreute Einzelwohnen können die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 53 ff. SGB XII beziehungsweise Teilhabeleistungen nach § 55 SGB IX über den zuständigen Sozialhilfeträger oder durch den Menschen mit Behinderung ganz oder teilweise finanziert werden.
Darüber hinaus können auch im Einzelfall Leistungen anderer Rehabilitationsträger (z. B. Pflegeversicherung, Rentenversicherungsträger) in Anspruch genommen werden. Antragsteller ist stets der Mensch mit Behinderung selbst.