Die Stiftung Lebenshilfe Starnberg
Helfen Sie Menschen mit Behinderung
Wollen Sie sich einen Herzenswunsch erfüllen? Menschen mit Behinderung im Landkreis Starnberg unterstützen? Als Stifter Gutes tun? Eine Stiftung für Ihren Nachlass regeln? Oder einfach nur Steuern sparen? - Dann unterstützen Sie die Stiftung „Lebenshilfe Starnberg“.
Dauerhaft Gutes tun und einen bleibenden Wert schaffen
Die Stiftung „Lebenshilfe Starnberg“ hat den Auftrag, Menschen mit Behinderung im Landkreis Starnberg zu fördern. Dabei werden die Einrichtungen der Lebenshilfe Starnberg unterstützt. Mit Hilfe der Stiftung „Lebenshilfe Starnberg“ wird es auch in Zukunft möglich sein, den Menschen mit Behinderung Perspektiven zu öffnen und die entsprechenden Angebote in gewohnter Qualität und gewohntem Umfang aufrecht zu halten.
Bei der Stiftung können Sie bestimmen, für welchen Zweck ihr gestiftetes Vermögen dauerhaft verwendet werden soll. Ihr Vermögen bleibt als Eigentum der Stiftung erhalten und bewirkt lange Zeit Gutes. Eine schnelle und unbürokratische Hilfe ist durch die Stiftung möglich.
Wie können Sie helfen?
Grundsätzlich können Sie der Stiftung Lebenshilfe Starnberg Geld- oder Sachwerte jeder Art zuführen. Bei Geldspenden entscheiden Sie selbst, ob Sie ein Projekt gezielt fördern oder ob Sie die Verwendung der Stiftung überlassen. Für Zustiftungen in das Grundstockvermögen eignen sich neben Geldmitteln zum Beispiel auch Immobilien.
Es gibt folgende Unterstützungsmöglichkeiten:
- Zustiftungen
- Berücksichtigung der Stiftung in Ihrem Testament
- Schenkungen
- Spenden
- Erlöse aus Benefizveranstaltungen, Jubiläen und Konzerten
Durch eine Zustiftung oder auch eine testamentarische Verfügung wird ein bleibender Wert geschaffen, der den Stiftungszweck dauerhaft unterstützt. So wird ein gesichertes Fundament für die langfristige Arbeit der Lebenshilfe gelegt, damit die Menschen mit Behinderung in allen Altersstufen gefördert und begleitet werden können.
Warum soll ich stiften?
Durch die Zustiftung, das Vermächtnis oder die Spende können innovative Projekte und notwendige Angebote für Menschen mit Behinderung, Teilhabeleistungen sowie einzelne Personen mit ihren besonderen Bedürfnissen gefördert werden. Die Stiftung ist vom zuständigen Finanzamt als steuer- und spendenbegünstigt anerkannt und kann Spendenbescheinigungen ausstellen. Sie können also erheblich Steuern sparen und Menschen mit Behinderung helfen! Gestalten Sie als Stifter die Zukunft von Menschen mit Behinderung mit!