Die Schul- und Individualbegleitung
Mit der Schul- und Individualbegleitung der Lebenshilfe Starnberg auf dem Weg zur Inklusion
Benötigt Ihr Kind Unterstützung im Schulalltag oder beim Besuch einer Kindertagesstätte aufgrund seines besonderen Förderbedarfs?
Kinder mit Förder- und Unterstützungsbedarf, die eine Regel- oder Förderschule besuchen, können dies manchmal nur mit Hilfe eines Schulbegleiters. Der Schulbegleiter hilft den Schülerinnen und Schülern im Unterricht und im sozialen Leben am Klassenverband teilzunehmen.
Für Kinder, die eine Kinderkrippe, einen Kindergarten, einen Hort oder eine andere Kindertageseinrichtung besuchen und aufgrund Ihrer Behinderung eine Unterstützung benötigen, bieten wir die Individualbegleitung an.
Durch die Schul- und Individualbegleitung der Lebenshilfe Starnberg wird die Inklusion von Kindern mit Behinderungen im Landkreis Starnberg ermöglicht.
Die Schulbegleitung
Schülerinnen und Schüler, die eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung haben und ohne Unterstützung am Unterricht der Regel- oder Förderschule nicht teilnehmen können, benötigen einen Schulbegleiter.
Die Aufgaben eines Schulbegleiters:
- Individuelle Betreuung und Unterstützung des Schülers während des Unterrichts und während schulischen Veranstaltungen
- Hilfe zur Umsetzung der Lerninhalte
- Hilfestellung bei der Begegnung mit Mitschülern
- Betreuung in den Pausen und auf Antrag im Schullandheim
Der Umfang der Schulbegleitung ergibt sich aus dem individuellen Bedarf des Schülers und wird mit den Eltern und den Lehrkräften eng abgestimmt. Durch die Schulbegleitung wird die Teilnahme am Unterricht gewährleistet.
Die Individualbegleitung
Der Individualbegleiter unterstützt Kinder mit hohem Förderbedarf in:
- Förderkindergärten
- Heilpädagogischen Kindergärten und Heilpädagogischen Tagesstätten
- Kindertageseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten und Horte
Die Individualbegleitung ermöglicht es den Kindern am Gruppenalltag und den Förderangeboten teilzunehmen und sich in die Gemeinschaft zu integrieren.
Der Umfang der Individualbegleitung ergibt sich aus dem Unterstützungsbedarf des Kindes und wird mit den Eltern abgestimmt.
Voraussetzungen
Eine Schul- beziehungsweise Individualbegleitung kann bei Kindern und Jugendlichen mit folgendem Förderbedarf beantragt werden:
- Seelische oder geistige Beeinträchtigung
- Autismus-Spektrum-Störung
- Mehrfachbehinderung
- Körperliche Behinderung
Für die Genehmigung einer Schul- oder Individualbegleitung muss ein Antrag beim zuständigen Kostenträger - entweder beim Bezirk Oberbayern oder beim Jugendamt - gestellt werden. Bei der Schulbegleitung benötigt man hierfür ein ärztliches Gutachten sowie eine Stellungnahme der Schule mit der Begründung für eine Schulbegleitung und dem erforderlichen Stundenumfang. Für den Antrag der Individualbetreuung ist eine Stellungnahme der Kindertageseinrichtung notwendig und je nach Förderbedarf auch ein ärztliches Gutachten.
Unser Service für Sie
Der Dienst Schul- und Individualbegleitung der Lebenshilfe Starnberg bietet Ihnen folgenden Service:
- Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen rund um das Thema Behinderung, Schule und Kindertagesstätte
- Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und vernetzen alle beteiligten Institutionen
- Wir stellen Ihrem Kind Schul- beziehungsweise Individualbegleiter mit entsprechender Fachkompetenz zur Verfügung
- Unsere Schul- und Individualbegleiter erhalten Fortbildungsmöglichkeiten, Schulungen und eine gute Anleitung
- Wir halten einen engen Kontakt zu den Schulen und den Kindertagesstätten