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Hinweise zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO für laufende Bewerbungsverfahren

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Lebenshilfe Starnberg sehr wichtig. Mit diesen Hinweisen zur Datenverarbeitung möchten wir Sie darüber informieren, in welcher Form Ihre personenbezogenen Daten bei uns verarbeitet werden und welche Rechte Sie als Betroffene/r bezüglich des Datenschutzes haben.

1.     Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragter

Diese Hinweise zur Datenverarbeitung gelten für die Einrichtungen der

Lebenshilfe Starnberg gGmbH
Leutstettener Str. 22
82319 Starnberg

Unser Datenschutzbeauftragter ist Consulting-L Stefan Leissl; Baumgartnerstr. 22a, 86161 Augsburg; Telefon: +49 (0)821 6508 8582; E-Mail: datenschutz@lhsta.de

2.     Zwecke der Verarbeitung und Empfänger

Die im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, sowie ggf. für die daran anschließende Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO und § 26 BDSG-neu.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sowie eines ggf. anschließenden Beschäftigungsverhältnisses werden personenbezogene Daten an interne Stellen weitergeleitet, die am Verfahren beteiligt sind. Dies können u.a. die Geschäftsführung, personalverantwortliche Führungskräfte, Personalbüro, Betriebsrat und IT-Administrator sein.

Kommt ein Beschäftigungsverhältnis zustande, werden ausgewählte Daten an öffentliche Stellen wie z.B. um Kranken- und Gesundheitskassen, Renten- und Sozialversicherungsträger mitgeteilt. Außerdem werden Daten an Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO und externe Stellen weitergegeben, die zur Entgeltabrechnung und Abwicklung von Zahlungen beauftragt sind.

3.     Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten

Kommt kein Beschäftigungsverhältnis zustande, werden Bewerberdaten gelöscht, sobald deren Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Im Regelfall sind dies sechs Monate nach Besetzung der Stelle. Ausnahmen können z.B. durch angekündigte Klagen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren bestehen. Hier werden Daten erst nach Abschluss der gerichtlichen Prüfung gelöscht. Geben Sie uns Ihre Einwilligung für eine längere Speicherfrist, z.B. für spätere Bewerbungsverfahren, vernichten wir die Daten nach dem Zeitpunkt, den Sie mit uns gemeinsam vereinbaren.

4.     Betroffenenrechte

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten (siehe Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen oder unvollständigen personenbezogenen Daten (siehe Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten, sofern ein rechtmäßiger Grund dafür vorliegt (siehe Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (siehe Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (siehe Art. 20 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch einer erteilten Einwilligung (siehe Art. 21 DSGVO).
    Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, genügt eine formlose Mitteilung an uns, z.B. an datenschutz@lhsta.de. Bitte beachten Sie, dass Widersprüche nur für die Zukunft gelten.
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (siehe Art. 77 DSGVO). Zuständig für Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht.